Anmeldung
Die Anmeldung eines Kindes erfolgt seit März 2017 auf dem elektronischen Weg über den KitaPlaner Regensburg.
Hierfür gehen die Eltern auf die folgende Website: Kitaplaner der Stadt Regensburg
Auf der Startseite können sich die Eltern registrieren und werden anschließend, durch Eingabe unseres Einrichtungsnamens „Kindergarten St. Anton“, auf das Elternportal unserer Einrichtung umgeleitet. Dort finden die Eltern alle nützlichen Informationen über uns auf einem Blick und können sogleich ihr Kind online auf unsere Warteliste setzen. Diese Online-Anmeldung wird automatisch an unseren Kindergarten weitergeleitet und kann von unserer Kindergartenleitung eingesehen und bearbeitet werden.
Aufnahme
Die Aufnahme erfolgt nach Maßgabe der verfügbaren Plätze. Sind nicht genügend Plätze vorhanden, wird eine Auswahl nach Dringlichkeitsstufe getroffen.
Es ist uns ein großes Anliegen, in Zusammenarbeit mit den Eltern den Übergang vom Elternhaus zu uns in die Einrichtung so leicht wie möglich zu gestalten, weshalb wir im Vorfeld mit Ihnen die Aufnahme besprechen und planen.
Aufnahmeverfahren
Über eine Zu- oder Absage werden die Eltern über den KitaPlaner benachrichtigt. Das Auswahlverfahren findet jeweils im Frühjahr des Wunschaufnahmejahres statt. Die Aufnahme eines Kindes geschieht immer zu Beginn eines Kindergartenjahres (September). Nur in Ausnahmefällen findet auch eine Aufnahme unter dem Kindergartenjahr statt. Der Termin für den Vertragsabschluss wird mit den Eltern individuell vereinbart.
Bei diesem Termin werden auch wichtige Inhalte, z.B. „Was braucht mein Kind für den Kindergarten“ besprochen und aufkommende Fragen beantwortet.
Folgende Unterlagen werden für die Aufnahme benötigt:
- Einsicht in den Impfausweis mit eingetragener Masernimpfung
- Vorlage des Untersuchungsheftes mit Nachweis des Impfberatungsgespräches zur Einsicht
- Einwilligungserklärung DSGVO, Aufsichtspflichterklärung, Infektionsschutzerklärung, Abholerklärung, u.s.w.
- Formular für Angaben von Allergien und Lebensmittelunverträglichkeiten
- Bei Eltern nicht deutscher Herkunft muss ein Nachweis über das Herkunftsland erbracht werden
Alle Formulare müssen vollständig ausgefüllt und von beiden Sorgeberechtigten unterzeichnet sein (Ausnahme alleiniges Sorgerecht)